BAMF-Entscheidungen gegen LSBTI-Geflüchtete sind realitätsfern & bedrohlich!
Das Land NRW fördert die together Jugendprojekte zur Unterstützung und Integration junger LSBT*Geflüchteter. Bunter ist es seitdem in den LSBT*Jugendtreffs im Ruhrgebiet und am Niederrhein geworden, viele neue Kontakte konnten geknüpft und Vieles konnte gemeinsam erlebt werden. Oft konnte das together-Refugee-Team auch bei der Orientierung im Ämterjungle helfen. Die von „endlich ankommen, sicher sein und die Zukunft gestalten“ geprägte positive Stimmung, wird seit einigen Wochen deutlich getrübt. Angst und Unsicherheit macht sich breit. Der Grund hierfür liegt in ablehnenden Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sich spürbar häufen.
Die vorliegenden Bescheide sind nicht nachvollziehbar und weisen in ihren Begründungen erhebliche Fehler sowie Fehlinterpretationen gemachter Angaben auf. Gerade vor dem Hintergrund, dass den Betroffenen bei einer Abschiebung erhebliche Bedrohungen für Leib und Leben drohen ist diese Entscheidungspraxis unangemessen, verkennt die Bedrohungslage homosexueller Männer in den Herkunftsstaaten und missachtet grundlegende Menschenrechte.
Während wir einzelne LSBT*Geflüchtete beim Beschreiten der mühsamen, belastenden, kostspieligen und langwierigen Klagewege unterstützen können, sind generelle und politische Veränderungen zwingend geboten. Die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*Personen in den Herkunftsstaaten müssen durch das BAMF wahrgenommen, verstanden und angemessen beachtet werden.
Beispielhaft ist hier der Fall des homosexuellen S.H. aus dem Irak zu nennen. Der 19jährige lebte vor seiner Flucht fünf Jahre in einer geheimen, gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Immer häufiger kam es zu Gerüchten und Beleidigungen, was die beiden zu ihren Fluchtplänen bewegte. Aus Geldmangel konnte zunächst nur S.H. fliehen. Sein Partner wurde kurz darauf im Irak ermordet. Hierzu schreibt das BAMF, dass „keine ernsthafte Bedrohungssituation“ vorliege. Begründet wird dies damit, dass das „Paar in der fünfjährigen Beziehung nicht von bewaffneten Milizen oder ähnlichen Gruppierungen bedroht“ worden oder „Übergriffen ausgesetzt“ gewesen sei. Der Tod des Partners sei auch nicht mit endgültiger Sicherheit auf dessen Homosexualität zurück zu führen und „aus dem Sachvortrag des Antragsstellers zur Tötung seines Freundes (lasse sich zudem) keine eigene Betroffenheit ableiten“.
Auch verweist das BAMF darauf, dass S.H. in seinem Heimatland einer eventuellen Verfolgung entgehen könne, wenn er sich an einem anderen Ort bzw. in einem anderen Stadtteil niederlasse. Hier folgt man wie auch in anderen vorliegenden Fällen der Devise, dass Diskretion und das Nicht-Ausleben der eigenen sexuellen Identität als Schutz ausreiche. Diese Haltung widerspricht jedoch eindeutig der gültigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Die Bescheide des BAMF klingen wie blanker Hohn. Die Unkenntnis der Situation von Homosexuellen in Fluchtländern ist schockierend und die an den Tag gelegte Ignoranz wirkt mehr als zynisch, denn die Bewertungen der Bedrohungslage von homosexuellen Männern z.B. im Irak sind realitätsfern.
So bestätigte auch die Bundesregierung (auf Kleine Anfrage der Grünen / Drucksache 17/3318) am 14.10.2010, dass LSBT* im (gesamten) Irak Opfer von Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen sind, staatliche Sicherheitsbehörden (…) keinen Einhalt gebieten können und die Bundesregierung “die Lage der Homo- und Transsexuellen in Irak für besorgniserregend” hält. Zudem sei “davon auszugehen, dass irakische Polizei- und Sicherheitskräfte oft nicht mit der Rechtslage vertraut sind, willkürlich handeln und in einigen Fällen sogar selbst Gewalt gegen sexuelle Minderheiten ausüben”. In diesem Zusammenhang ist von einer Verfolgung im gesamten Irak auszugehen, die nicht durch einen Wohnortwechsel verhindert werden kann.
Auch die aktuelle Position zur Rückkehr in den Irak des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) findet offenbar keine Beachtung: „In irakischen Gebieten, die sich de facto unter der Kontrolle von ISIS befinden, setzt ISIS seine strenge Auslegung der Scharia durch, wonach einverständliche sexuelle Handlungen zwischen Männern einen Gesetzesverstoß darstellen und mit Todesstrafe geahndet werden. Die zunehmende Gewalt und das damit verbundene Erstarken nichtstaatlicher bewaffneter Akteure hat Berichten zufolge die Schutzbedürftigkeit von Personen, deren sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität nicht den traditionellen Vorstellungen entsprechen, in anderen Teilen des Irak verstärkt, und diese Menschen, einschließlich Kindern, sind den Meldungen zufolge häufig zahlreichen Formen von Misshandlungen durch verschiedene staatliche und nichtstaatliche Akteure ausgesetzt, einschließlich durch ihre nahen und entfernten Familienangehörigen, das allgemeine gesellschaftliche Umfeld, staatliche Behörden sowie eine Vielzahl bewaffneter Gruppen.“ Berichte DW (24.08.2015), Handelsblatt (14.06.2016) und Tagesspiegel (30.06.2013), die verdeutlichen, ebenso wie die Aussagen des UNHCR in der aktuellen Position, dass sich die Situation seit 2010 nicht zum Positiven verändert hat.
Die Entscheidungspraxis wirft viele Fragen auf, belastet aber vor allem unnötig Betroffene und Unterstützungssysteme. Statt mit Integration, müssen sich alle Beteiligten oft zunächst mit Schadensbegrenzungen und berechtigten Ängsten unter den Geflüchteten beschäftigen. Hier müssen nicht nur einzelne Entscheidungen erneut überprüft, sondern v.a. die Mitarbeiter_innen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge müssen sich dringend und ausführlich mit dieser besonderen Thematik auseinandersetzen.
Bei Frage stehen gerne zur Verfügung:
Janine Winkler & Torsten Schrodt